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Gebühren
Die aktuelle Gebührenordnung und den aktuellen Gebührentarif, gültig ab dem 01.01.2019, können Sie am Ende dieser Seite unter dem Punkt: "Dokumente" aufrufen.
Die nachstehend aufgeführten Unterrichtsgebühren der KreisMusikSchule sind Jahresgebühren. Sie beziehen sich für Hauptfächer, Ergänzungsfächer und Chor auf ein Kalenderjahr, für den Unterricht in Klassen und Großgruppen auf ein Schuljahr.
* Die Gebühr für Erwachsene gilt ab Vollendung des 21. Lebensjahres, für Schüler/innen, Studenten und Auszubildende erst ab Vollendung des 27. Lebensjahres (Nachweis ist vorzulegen).
Der Förderunterricht:
Im Förderunterricht werden für alle teilnehmenden Personen je 30 Min. (Anfänger) bzw. 45 Min. wöchentlicher Einzelunterricht bereitgestellt. Durch die begrenzte Anzahl der Unterrichtsplätze und die besonders gestaltete Gebühr wird ein Auswahlverfahren (Prüfung) für die Teilnahme am
Förderunterricht erforderlich.
Die Aufnahme in diese Leistungsstufe erfolgt erst nach erfolgreich bestandener Prüfung, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird. Die Teilnahme an den zum Förderunterricht gehörenden Ensembles und Orchestern ist kostenlos und verpflichtend.
Unterricht:
Der Klassen- und Hauptfachunterricht findet einmal wöchentlich statt (Ausnahmen bei den Ergänzungsfächern). Während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen wird kein Unterricht erteilt. Maßgebend ist hier die Ferien- und Feiertagsordnung des Bundeslandes Niedersachsen.
Fälligkeiten:
Die Unterrichtsstunden verteilen sich unregelmäßig auf das Jahr. Unabhängig davon werden die Gebühren in zwölf gleichen Teilbeträgen jeweils zum 5. eines Monats fällig.
Ansprechperson
Frau Claudia Bauer![]() | |
Kreismusikschule › Geschäftsstelle (44) Kreismusikschule Herrlichkeit 24 28857 Syke Telefon: 04242 976-4130 E-Mail: claudia.bauer@diepholz.de Aufgaben: |
Dokumente
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Gebührentarif ab 01.08.2016![]() |
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Gebührenordnung aktuell![]() |